Mein Ziel ist es auf dieser Seite irgendwann einmal einen Kurzabriss zum Thema Feuerlöschanlagen und Baurecht fertig zu stellen, der grundlegende Informationen zu diesen Themen bietet. Diese Seite ist noch im Aufbau und weiter am Wachsen:

 

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Die Technische Prüfverordnung

 

 
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Nichtselbsttätige Löschanlagen

 

 
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Selbsttätige Löschanlagen

 

 

Prüfpflicht

Prüffrist

Prüfsachverständige

Löschanlagentypen

Steigleitung Trocken

Hydrantenanlage nass

Hydrantenanlage nass/trocken

Halbstationäre Löschanlagen

Wasserlöschanlagen

Sonderlöschanlagen

 

 

 

Die Technische Prüfverordnung

 

Prinzipiell hat jedes Bundesland eine solche Verordnung und fast alle Bundesländer eine entsprechende Sachverständigenverordnung. Leider hat fast jedes Bundesland andere Namen dafür:

 

z.Bsp.

Sachsen-Anhalt: TPrüfVO, TAnlVO

Sachsen:  SächsTechPrüfVO

Thüringen: ThürTechPrüfVO, ThürPPVO

Brandenburg: BbgSGPrüfV, BbgPrüfSV

Bayern: SPrüfV, PrüfVBau

 

In dieser Verordnung wird geregelt, welche Technischen Anlagen durch (Prüf)Sachverständige bzw. Sachkundige zu prüfen sind. Ich werde im weiteren nur die Feuerlöschanlagen behandeln. Allgemein ist noch zu sagen, dass für die Durchführung dieser Prüfungen der Bauherr bzw. Betreiber der Anlage verantwortlich ist.

 

Die Prüfpflicht für die Anlagen ergibt sich üblicherweise aus 3 Gründen:
 
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     Die Anlage wird direkt baurechtlich gefordert (in der Baugenehmigung festgeschrieben)

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     Die Anlage wird indirekt baurechtlich gefordert (z.Bsp. in einer Stellungnahme der Feuerwehr festgeschrieben, und diese Stellungnahme wird in der Baugenehmigung als umzusetzend erwähnt)

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    Die Anlage ist notwendig, um ein baurechtlich geforderte Anlage vollständig umzusetzen (z.Bsp. wird eine flächendeckende Sprinkleranlage gefordert, ein Bereich ist im Brandfall nicht mit Wasser beherrschbar und bekommt eine Gaslöschanlage, somit ist auch die Gaslöschanlage baurechtlich zu prüfen)

 

Die Anlagen sind zu prüfen:
 
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    vor erster Inbetriebnahme

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    wiederkehrend aller 3 Jahre (Prüffristen können je nach Bundesland abweichen)

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    nach wesentlichen Änderungen

 

Prüfsachverständige:
  Diesem Wort kommt immer mehr Bedeutung zu. U.a. in Sachsen-Anhalt und Bayern ist die Bezeichnung durch Verordnungen bereits verbindlich eingeführt.

Im Gegensatz zur Bezeichnung Sachverständiger, die jeder führen darf der in seinem Fachbereich entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, ist der Begriff Prüfsachverständiger geschützt. Ein Prüfsachverständiger nach Bauordnungsrecht hat sich im Standardfall einem  Eignungstest unterzogen. Auf Basis dieses Eignungstest wird ein Fachgutachten erstellt was die zuständige Behörde erhält und dieser als Nachweis über die besonderen Vorraussetzung im Fachbereich dient. Werden vom Antragsteller die allgemeinen und besonderen Vorraussetzungen erfüllt wird dieser von der zuständigen Behörde anerkannt und in eine Liste eingetragen.

Aber auch hier gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Im Freistaat Bayern z.Bsp. wird die Zulassung über die Bayerische Ingenieurekammer-Bau geführt.

In einigen Bundesländern erhält der Prüfsachverständige einen Stempel, in anderen nicht.

Schlussbemerkung:

Wen sich jemand als "baurechtlich anerkannter Sachverständiger" bezeichnet, so darf man davon ausgehen das er als Prüfsachverständiger in einem Bundesland tätig ist, wo der Begriff des Prüfsachverständigen noch nicht baurechtlich verankert wurde.

 

Die 2 grundlegenden Löschanlagentypen:
 
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    ortsfeste selbsttätige Löschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen

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    nichtselbsttätige Löschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen, einschließlich des Anschlusses an die    Wasserversorgungsanlage

 

   
  Für die ortsfesten selbsttätigen Löschanlagen werden interessanter Weise nur Wasserlöschanlagen genannt. Es ist selbstverständlich und entspricht dem Sinn der Prüfverordnung, das alle selbsttätigen Löschanlagen, welche baurechtlich gefordert sind der technischen Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen. Das betrifft zum Beispiel auch Gaslöschanlagen und Pulverlöschanlagen.

 

  Nichtselbsttätige Löschanlagen in diesem Sinne sind alle Hydrantenanlagen die mit Wasser gefüllt sind oder die eine Druckerhöhungsanlage besitzen. Die einzige Anlagenart, welche im Umkehrschluss nicht prüfpflichtig ist sind die so genannten "trockenen Steigleitungen" für die Feuerwehr. Hydrantenanlagen mit Füll- und Entleerstation sowie Trockene Steigleitungen mit Druckerhöhungsanlagen (Hochhäuser) sind prüfpflichtig. Interessant ist, das in einigen Bundesländern der Anschluss an die Wasserversorgung explizit aufgeführt wird. Hier geht es nicht nur um die Sicherstellung der Betriebsicherheit für die Löschanlage, sonder auch um den Trinkwasserschutz.

 

       
Nichtselbsttätige Löschanlagen

 

Prinzipiell lassen sich die nichtselbsttätigen Löschanlagen in 4 Typen unterteilen:

 
bulletTrockene Steigleitungen
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Hydrantenanlagen nass

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Hydrantenanlagen nass trocken

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Halbstationäre Löschanlagen

 

Die Trockene Steigleitung

 

  Die "trockene Steigleitung" stellt die einfachste Form der nichtselbsttätigen Löschanlagen dar. Sie dient ausschließlich der Feuerwehr und besteht aus einer Einspeisearmatur zur ebener Erde, einer Rohrleitung nach "Oben" und den Entnahmestellen je Stockwerk im Gebäude. Sinn der Anlage ist, das im Brandfall für die Löschwasserversorgung keine vertikalen Schlauchstrecken aufgebaut werden müssen. An der Einspeisearmatur kann die Feuerwehr mittels 2 B-Anschlüssen Löschwasser einspeisen. An den Entnahmestellen kann der Angriffstrupp mittels 1 C-Anschluss Wasser entnehmen.

 

 

 

Löschwassereinspeisestelle

mit 2 x B-Anschluss

 

 

Löschwasserentnahmestelle

mit 1 x C-Anschluss

 

 

 

 

 
   
Hydrantenanlagen nass

 

  Hydrantenanlagen nass bestehen aus einer Wasserversorgung, dem Rohrnetz und den Hydrantenschränken. Für diese Anlagenart ist das Rohrnetz immer mit Wasser gefüllt, das Löschwasser steht somit sofort nach Öffnen der Absperrarmatur zur Verfügung. Die Wasserversorgung besteht im Normalfall aus einem Vorlagebehälter und einer Druckerhöhungsanlage. Der Vorlagebehälter dient dazu, das Löschwasser vom Trinkwasser zu trennen.

Anhand der Entnahmestellen wird unterschieden zwischen:

   
   
bulletWandhydrantenschrank
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Feuerwehrentnahmestelle

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Außenhydrant

     
 

Wandhydrantenschränke und Feuerwehrentnahmestellen sind mit der Vorgabe auszlegen, das an drei Hydranten gleichzeitig bei einem Druck von 3,0 bar am Feuerwehrhahn 100 l/min Löschwasser entnommen werden kann. Für Hochhäuser und Industrieanlagen mit hohen Risiko kann auch ein Druck von 4,5 bar mit einer Löschwasserentnahme von 200 l/min je Feuerwehrhahn erforderlich sein. Im zuletzt genannten Fall ist üblicherweise auch ein redundant ausgeführte Pumpenanlage erforderlich. Redundanz bedeutet in diesem Fall dass bei Ausfall eines beliebigen Bauteils der Pumpenanlage der Betrieb aufrecht erhalten werden muss. In der Praxis ist das im allgemeinen nur vollständig umsetzbar, wenn zwei identische Pumpenanlagen montiert werden. Die Löschwasserbevorratung und Energieversorgung sind davon nicht betroffen. Beide Pumpen können, nach entsprechender korrekter Auslegung,  somit über die selbe Saugleitung und das selbe Energieversorgungskabel gespeist werden (vorbehaltlich baurechtlicher oder anderweitigen erhöhten Anforderung oder Auflagen). Im Regelfall beträgt die abzusichernde Betriebszeit 60 Minuten bzw. für Objekte mit hohen Brandrisiken 120 Minuten.

Der Wandhydrantenschrank besitzt in beiden Fällen hierbei einen Formstabilen Schlauch mit Eurodüse durch welche Entstehungsbrände vor Ort schnell gelöscht werden können. Der Schlauch ist am Feuerwehrhahn mit einer C-Kupplung lösbar verbunden. Im Brandfall kann die Feuerwehr an dieser Schnittstelle den formstabilen Schlauch abtrennen und mit den eigenen Einsatzmitteln eine größere Wassermenge (sprich die genannten 100 l/min) entnehmen. Dieser Anlagentyp ist der so genannte Typ F - Hydrantenschränke für die Selbsthilfe und Nutzung durch die Feuerwehr.

Das Gegenstück hierzu ist der Typ S - Hydrantenschränke für die Selbsthilfe. Der Nachteil ist die geringere zur Verfügung stehende Löschwassermenge. Die Auslegungskriterien fordern die Gleichzeitigkeit von zwei Hydranten bei einem Druck von 2,0 bar an der Düse und 24 l/min Wasserrate je Hydrant. Eine weitläufige Nutzung durch die Feuerwehr ist somit nicht möglich. Aus diesem Grund wird für diese Anlagenausführung immer die Zustimmung der Behörde gefordert. Auf Grund der geringen erforderlichen Wassermenge können diese Hydranten über das normale Trinkwassernetz versorgt werden. Die Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers sind natürlich zu beachten. Das bedeutet zusammengefasst: 

 

 

   
bulletalle Versorgungseinrichtungen sind an ein Rohrnetz angebunden
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das Ende des Rohrnetzes bildet ein ständiger Verbraucher

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die Stichleitung zum jeweiligen Hydranten beträgt maximal 10 x Rohrdurchmesser und max. 1,5 Liter Inhalt

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der Hydrant hat die notwendigen Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers (Rückflussverhinderer und Belüfter)

     

 

Kombinierter Wandhydrantenschrank Typ F Fabrikat Gloria Modell 7112 S mit formstabilem Schlauch,

Eurodüse und Feuerwehranschluss

"DN50 Storz C". 

 

Kombination mit

Feuerhandmelder und

Feuerlöscher.

 

 

Wandhydrantenschrank Typ S

Fabrikat Gloria Modell 7002 CS

mit formstabilem Schlauch,

Eurodüse und Anschluss "DN25".

 

 

 

Die Feuerwehrentnahmestelle dient ausschließlich der Nutzung durch die Feuerwehr und beinhaltet somit nur den Feuerwehrhahn. Schlauchhaspel und Strahlrohr entfallen. Die Ausführung entspricht der "Löschwasserentnahmestelle trocken" (siehe oben), mit dem Unterschied, das gegenüber der "Trockenen Steigleitung" bei der "Feuerwehrentnahmestelle nass" die Löschwasserversorgung bereits vorhanden ist und im Einsatzfall nicht erst durch die Feuerwehreinsatzkräfte aufgebaut werden muss. Die Ausführung ist auch als nass/trocken-Anlage möglich.

   
  Außenhydranten befinden sich wie die Bezeichnung verrät in Freien. Die Hydrantenform unterscheidet sich auf Grund der Bauart in Unterflur- und Überflurhydranten und befinden sicht meist auf öffentlichen Gelände und in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Werden diese auf Grund baurechtlicher Auflagen auf privaten Grund errichtet (das betroffene Gelände ist Eigentum des Bauherren) sind diese im Sinne der Prüfverordnung der Länder prüfpflichtig, da Außenhydrantenanlagen nichtselbsttätige Löschanlagen mit nassen Steigleitungen und/bzw. Druckerhöhungsanlagen darstellen. Es betrifft somit auch Hydrantenanlagen die auf dem Privatgrundstück an das öffentliche Wassernetz angeschlossen werden bevor die Versorgungsleitung in das Gebäude geführt wird.

Die erforderlichen Löschwassermengen ergeben sich durch die Wahl der Hydrantengröße in Abhängigkeit von der Anschlussgröße. Überflurhydranten DN80 und Unterflurhydranten DN 80 sind für eine Löschwasserrate von 800 l/min ausgelegt. Überflurhydranten DN 100 müssen gemäß DIN 14462 eine Löschwasserrate von 1.600 l/min erbringen. Die ebenfalls existenten Überflurhydranten DN 150 werden in der DIN nicht reglementiert und können eine Löschwasserrate von 3.200 l/min erbringen. Die Anzahl der gleichzeitig zu versorgenden Außenhydranten ergibt sich aus den baurechtlichen Vorgaben, üblicherweise in Abhängigkeit des Flächennutzungplanes/Bebauungsplan. Gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 sind von 24 m²/h für Kleinsiedlung mit geringer Brandausbreitungsgefahr bis zu 192 m³/h (z.Bsp. für Industriegebiete mit mittlerer und großer Brandgefahr) sicher zustellen. Im Regelfall beträgt die Betriebszeit 120 Minuten.

   
   

 

 

   

   

 

 

 
  typische Bauart eines amerikanischen Überflurhydranten, wohl eins der wenigen Dinge in den USA die kleiner sind als in  Europa.   typische Bauart Deutschland/Europa mit Anschlussgröße zweimal B und einmal A   Überflurhydranten Betriebszustände  geöffnet (unten) und geschlossen in der Entleerungsphase   Unterflurhydrant bei geöffneten Straßendeckel (unten) und       mit gesetzten Standrohr und "Standrohrschlüssel" (oben)

 

Unterflurhydranten in den Betriebszuständen  geöffnet (unten) und geschlossen in der Entleerungsphase (oben)

 

 

 

Hydrantenanlagen nass/trocken

 

  Hydrantenanlagen mit ständig gefülltem Rohrnetz haben ihre Einsatzgrenzen: Umgebungstemperaturen unter 3°C (Frostgefahr) und über 97°C (Dampfmaschine?). In diesen Fällen werden die Rohrnetze erst bei Anforderung mit Löschwasser gefüllt. Im Ruhezustand sind die Leitungen leer. Grundsätzlich gilt alles aus dem vorhergehenden Abschnitt. Hinzu kommen folgende Forderungen:

 

   
bulletAlle Rohrleitungen müssen mit Gefälle verlegt werden
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Vom Öffnen des Hydrantenhahns bis zum Löschwasseraustritt dürfen maximal 60s vergehen

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In der Bedienungsanleitung für den Hydrantenschrank muss darauf hingewiesen werden, dass Löschwasser spätestens 60s nach Öffnen des Hahnes zur Verfügung stehen wird

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Das gesamte Rohrnetz muss sich nach dem Einsatz selbsttätig Entleeren

 

  Die technisch Lösung stellt die so genannte Füll- und Entleerstation (Nass-Trocken-Station) dar. Sie besteht im Kernstück aus einer Steuerzentrale und einem Membranventil, welches durch dem vor dem Ventil anstehenden Versorgungsdruck geschlossen gehalten wird. Die Hydrantenhähne sind mit einem Grenztaster versehen. Mit Öffnen eines beliebigen Hydrantenhahnes wird der Steuerstromkreis  unterbrochen und das Membranventil durch Druckentlastung der Steuerleitung geöffnet (gleiches passiert bei Stromausfall). Mit Schließen des Hahnes wird das Membranventil durch Druckaufbau in der Steuerleitung  wieder geschlossen. Die selbsttätige Entleerung des Rohrnetzes wird durch Magnetventile an allen Rohrnetz-Tiefpunkten sichergestellt. Diese werden ebenfalls durch die Steuerzentrale der Füll- und Entleerstation angesteuert.

 

Füll- und Entleerstation der Firma D.H.W. Schultz & Sohn.
 

 

Grenztastermontage im

Hydrantenschrank

am Schlauchanschlussventil

 

Halbstationäre Löschanlagen

 

  Halbstationäre Löschanlagen sind die Vorstufe der selbsttätigen Löschanlagen. Sie haben ähnliche Einsatzziele wie automatische Löschanlagen, können aber aufgrund fehlender Wasser- und Energieversorgung nicht selbsttätig wirksam werden. Einziger Grund dass es sie gibt:

Investitionskosten - Sie sind deutlich günstiger als selbsttätige Löschanlagen.

 

Die typische Löschhilfeanlage stellt das Rohrnetz einer Sprühflutanlage in Verbindung mit einer Feuerwehreinspeisung dar. In diesem Fall speist die Feuerwehr nach Eintreffen am Brandort Wasser in das Rohrnetz des betroffenen Bereiches ein und beaufschlagt den Brand über das Rohrnetz der Sprühflutanlage mit Löschwasser. Ein sofortiger Innenangriff mit dem damit verbundenen Risiko für die Einsatzkräfte ist somit nicht notwendig.

Ein weiterer typischer Anwendungsfall ist die Mantelkühlung von Tanks und Behältern. Durch die installierten Düsen und die in ausreichender Entfernung aufgestellten Feuerwehreinspeisungen ist auch bei großer Hitze am gefährdeten Objekt eine gezielte und wirkungsvolle Kühlung möglich.

In der chemischen Industrie wird dieser Anlagentyp auch gerne für Gaslöschanlagen genutzt. Das Rohrnetz wird für Niederdruck-CO2 Löschanlagen ausgelegt. Die Berufsfeuerwehr kann dann nach Eintreffen die definierte Löschgasmenge aus dem mitgeführten gekühlten CO2-Tank von Außen in den betroffenen Löschbereich fluten.

 

 
Selbsttätige Löschanlagen

 

Prinzipiell unterteilen sich die selbsttätigen Löschanlagen in 2 Urtypen, welche sich dann weiter aufsplitten lassen:

 

 

Wasserlöschanlagen

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Sprinkleranlagen

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Sprühflutanlagen

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Wassernebel- /Feinsprühanlagen

 

Sonderlöschanlagen

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Schaumlöschanlagen

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Gaslöschanlagen

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Pulverlöschanlagen

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spezielle Kleinlöschsysteme

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Sauerstoffreduktionsanlagen

 

 

 

Sprinkleranlagen

 

  Die Sprinkleranlage ist die häufigste anzutreffende Art der selbsttätigen Löschanlagen. Mit Hilfe einer Wasserquelle und Rohrnetz wird das Löschwasser im Löschbereich bereitgestellt. Entgegen so manch tollen Spiel- oder Werbefilmchen wird hierbei im Brandfall das Löschwasser nicht im ganzen Haus verteilt, sondern mit Hilfe des Sprinkler's Löschwasser nur in den Bereichen mit großer Hitze (Feuer???) freigesetzt.

Die Wasserversorgung einer Sprinkleranlage besteht üblicherweise aus:

bulleteinem Vorratsbehälter mit Vorhaltung der gesamten für den Betrieb der Löschanlage notwendigen Löschwassermenge oder einem Zwischenbehälter mit Wassernachspeisung
bulleteiner Pumpe mit Elektromotor oder Dieselmotor (letzterer wird gerne verwendet wenn eine gesicherte Energieversorgung gefordert ist, aber kein ausreichendes zweites Stromnetz (110kV-Netz) oder keine ausreichende Netzersatzanlage vorhanden sind)
bulleteinem Rohrverteiler mit den entsprechenden Alarmventilstationen (wobei hier zwischen Nassalarmventilstationen, Trockenalarmventilstationen, vorgesteuerten Ventilstationen Typ A und B, Nass-Trocken-Alarmventilstationen und Tailendstationen zu unterscheiden ist)
bulleteinem Rohrnetz hinter den Alarmventilstationen mit Hauptleitungen, Verteilerleitungen, Steigrohre, Strangrohren, Sprinklerauswinklungen und Sprinklerköpfen

Weitere Möglichkeiten der Wasserversorgung bilden Druckluftwasserbehälter, Hochbehälter, Pumpenanlagen in Verbindung mit offenen Gewässern sowie der Direktanschluss an das öffentliche Trinkwassernetz.

Da Löschwasser der Flüssigkeitskategorie 5 zuzuordnen ist (was bedeuten, dass das Wasser Erreger übertragbarer Krankheiten enthält [enthalten könnte]) sind für den Anschluss an das Trinkwassernetz viele Besonderheiten zu beachten, so dass diese Art der Wasserversorgung

zu gegebener Zeit einen eigenen Abschnitte erhalten wird.

 

 

Sprinkler Fabrikat

Jomos (CH)

mit Glassfass 68°C als

Verschlusselement

       

 

 
Typische Pumpenanordnung mit Saugleitung, Probierleitung. Notlaufstrecke und Pumpendruckleitung (Die konzentrisch ausgeführte Saugleitungsreduzierung entspricht übrigens nicht den VdS-Richtlinien VdS 2109  bzw. VdS CEA 4001).

 

 

Trocken-Alarm-Ventil

 

Fabrikat Minimax als Schnitt-modell

 

 

 

 
       

 

 
Sprühflutanlagen

 

     

 

 
  Sprühflutanlagen sind im Wesentlichen so aufgebaut wie Sprinkleranlagen.

Im Gegensatz zu Sprinkleranlage werden sie in Bereichen eingesetzt, wo mit schnellen Brandausbreitungsgeschwindigkeiten oder sehr schwer abzulöschenden Brandgut gerechnet werden muss (Müllbunker, Transformatoren, Schaumstofflager, ...).

Die Wirksamkeit wird damit sichergestellt, das offene Löschdüsen verwendet werden. Damit wird der gesamte Bereich der von einer Ventilstation versorgt wird sofort ab Auslösung mit Löschwasser bestrichen. Die Detektion eines Brandes und Auslösung der Löschanlage kann hierbei elektrisch, hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch erfolgen. Parallel dazu werden an ausgewählten Standorten Einrichtungen zur manuellen Auslösung der Löschanlage installiert.

 

Offene Löschdüse

Fabrikat Minimax

 

 
Fernschaltventilstation Fabrikat tyco mit pneumatischer Ansteuerung (Vormontiert für kurze Montagezeiten sowie in einem beheiztem  Schrank zur dezentralen Aufstellung vor Ort).

 

 

Sprühflutanlage für einen Transformator in einem Wasserkraftwerk im Sprühversuch (Der Sprühversuch sollte immer Bestandteil der Prüfung sei, ist aber meistens auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und damit verbundenen Folgen wie z.Bsp. massive Wasserschäden nicht  möglich).

 
Demnächst:      

 

 
Wassernebellöschanlagen